Versto? gegen Wettbewerbsregeln: franz?sische PMU muss 900.000 Euro zahlen
Posted on: 08/04/2020, 03:48h.
Last updated on: 08/04/2020, 03:48h.
Der franz?sische Anbieter von Pferdewetten Pari mutuel urbain (PMU) muss aufgrund eines Versto?es gegen Wettbewerbsregeln 900.000 Euro Strafe zahlen. Dies gab die franz?sische Wettbewerbsbeh?rde am Dienstag bekannt.
Online- und landbasierte Wetten müssen getrennt werden
Seit 2014 sei die Pari mutuel urbain dazu verpflichtet, ihre Einnahmen aus Onlinewetten von denen aus landbasierten Wetten zu trennen. Dies habe sie für ausl?ndische Rennen vers?umt.
Damit habe der Anbieter gegen die Vorschrift Nummer 14-D-04 versto?en, so die Wettbewerbsbeh?rde in ihrer Pressemitteilung vom Dienstag [Seite auf Franz?sisch]:
?Diese Zusammenlegung des Einsatzvolumens hat die Attraktivit?t des Wettangebots für Pferderennen auf der Webseite pmu.fr im Vergleich zu ihren Konkurrenten erh?ht und drohte, die Wettbewerbsbedingungen mit den anderen Anbietern von Online-Wetten zu beeintr?chtigen.“
Zur Untersuchung der Angelegenheit sei es gekommen, nachdem die Wettanbieter Betclic und Zeturf bei der Beh?rde Beschwerde eingereicht h?tten. Neben der Wettbewerbsbeh?rde sei auch die Glücksspielaufsicht (ARJEL) an der Untersuchung beteiligt gewesen.
Die Pari mutuel urbain hat in Frankreich aktuell das Monopol über den Sektor der landbasierten Pferdewetten. Sie verfügt über insgesamt 13.200 Verkaufsstellen. Online-Pferdewetten waren im Jahr 2010 für andere Anbieter ge?ffnet worden.
Partnerschaften für Rennen im Ausland
Die PMU unterhalte derzeit fünf Wett-Partnerschaften mit ausl?ndischen Anbietern für südafrikanische, irische, amerikanische, norwegische und schwedische Rennen.
Für die entsprechenden Wetten auf ausl?ndische Rennen seien sowohl online als auch an landbasierten Verkaufsstellen identische Quoten festgelegt worden. Alle so gesammelten Wetten seien in einem Wettbericht zusammengeführt worden, aus dem dann gem?? dem Totalisatoren-Prinzip die Gewinnchancen und Gewinne der Wettkunden berechnet worden seien.
Diese Vorgehensweise widerspreche der Regelung, zu der sich die PMU 2014 verpflichtet habe. Es handele sich um eine allgemeingültige Regelung, die auch Wetteinnahmen aus ausl?ndischen Rennen miteinbeziehe, so die Beh?rde.
Die Pari mutuel urbain sei weiterhin dazu berechtigt, Partnerschaften mit Anbietern im Ausland einzugehen, solange sie die Trennung zwischen Online- und landbasierten Wetteinnahmen berücksichtige.
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