Spielsüchtiger Rezeptionist wegen Diebstahls von 535.000 Euro angeklagt
Posted on: 09/07/2020, 11:19h.
Last updated on: 09/07/2020, 11:19h.
Aufgrund seiner Spielsucht soll der Rezeptionschef eines Tiroler Luxushotels seinen Arbeitgeber zwischen 2013 und 2019 um insgesamt 534.805,87 Euro betrogen haben. Am Dienstag musste sich der 53-J?hrige daher wegen Untreue und schweren Diebstahls vor dem Landesgericht Innsbruck verantworten.
Wie die ?sterreichische Kronen Zeitung berichtet, sei der Fall nur aufgedeckt worden, da der Mann seine Tat aufgrund tiefen Schuldbewusstseins gegenüber seinem Chef gebeichtet habe. So sei das Hotel zwar auf Unstimmigkeiten bei Abrechnungen aufmerksam geworden, dabei jedoch von einem Computerfehler ausgegangen.
Die Gelder habe er abgezweigt, indem er bei Kundenzahlungen oder den Abrechnungen von Ski- und Wanderp?ssen getrickst habe. Die Ermittler h?tten sp?ter dann mehrere Scheinkonten gefunden und durch Prüfung der Hotel-Buchhaltung das Ausma? des Diebstahls errechnen k?nnen.
Die gestohlenen Gelder habe er über sechs Jahre beim Spielen in Online-Casinos eingesetzt und verloren. Die zust?ndige Gerichtspsychiaterin, Gabriele W?rg?tter, habe best?tigt, dass der Mann an einer schwerwiegenden Form der Spielsucht leide.
Laut den letzten offiziellen Zahlen der ?sterreichischen Organisation Spielsuchthilfe.at suchten sich im Jahr 2017 insgesamt 107.000 Menschen wegen exzessiven Glücksspiels professionelle Hilfe. Für rund 70 % der Betroffenen sei das Online-Glücksspiel der Hauptausl?ser ihrer Spielsucht. Die Organisation stuft 40 % der Hilfesuchenden als ?schwer spielsüchtig“ ein. 90 % aller Betroffenen seien aufgrund ihrer Spielsucht verschuldet.
Der Mann habe sich bereits in Spielsuchttherapie begeben. Dies und der Umstand seiner Selbstanzeige h?tten sich positiv auf das Urteil von Richterin Verena Offer ausgewirkt. Der Rechtsanwalt des Mannes habe zudem betont, dass der Mann seine Tat auch weiterhin h?tte vertuschen k?nnen, um einer Strafe zu entgehen.
Angeklagter will Summe mit ehrlicher Arbeit zurückzahlen
Die Richterin habe schlie?lich ein Strafma? von zwei Jahren Haft ohne Bew?hrung ausgesprochen. Der Angeklagte habe den Urteilsspruch klaglos angenommen. Er habe sich reuig gezeigt und erkl?rt, seinen Fehler wiedergutmachen zu wollen.
Es tut mir leid und ich sch?me mich. Ich will arbeiten und zurückzahlen, was m?glich ist.
Er habe bereits eine neue Arbeitsstelle als Koch in Vorarlberg gefunden. Sein neuer Arbeitsgeber wisse über die Anklage und seine Spielsucht Bescheid. So habe er bereits eine Summe von 18.732 Euro zurückgezahlt.
Das Urteil sei noch nicht rechtskr?ftig, da der Staatsanwalt noch keine abschlie?ende Erkl?rung abgegeben habe.
Der Mann hoffe daher darauf, unter der Bedingung einer elektronischen Fu?fessel bereits nach einem Jahr frühzeitig entlassen zu werden. In dem Fall wolle er unmittelbar in die Arbeit zurückkehren.
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