Mangelnder Spieler­schutz: Grand Casino Baden muss zahlen

Posted on: 06/03/2024, 05:30h. 

Last updated on: 05/03/2024, 06:02h.

In der Schweiz herrschen strenge Regeln zur Gew?hrleistung eines fairen Online-Glücksspiels. Diese Erfahrung machte nun auch das Grand Casino Baden, das aufgrund von mangelndem Spielerschutz eine Millionenstrafe bezahlen muss.

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Die Strafe richtet sich gegen das Online-Casino der Gruppe (Bild: jackpots.ch)

Demnach muss das Grand Casino Baden aufgrund von Verst??en gegen den Spielerschutz bei seinem Online-Casino jackpots.ch eine Strafe von 1,8 Mio. CHF bezahlen. Diese Geldbu?e wurde vom Bundesverwaltungsgericht best?tigt, berichtet die Eidgen?ssische Spielbankenkommission (ESBK).

Die ESBK wirft dem Casino-Konzern unter anderem vor, Spielern Zugang zu seinem digitalen Angebot gew?hrt zu haben, obwohl sich diese zuvor für das Online-Glücksspiel in der Schweiz gesperrt hatten. Dies wurde vom Betreiber gegenüber lokalen Medien best?tigt. Die Gründe dafür seien allerdings auf der Seite der Spieler zu finden.

So erkl?rt Sadi Brügger, Direktor Public Affairs beim Grand Casino Baden:

Es geht darum, dass bei der Registrierung in gewissen F?llen falsche Angaben gemacht wurden, die nicht korrekt waren.

Demnach h?tten die Betreffenden bei der Registrierung im Online-Casino unter anderem falsche Namen und Geburtsdaten angegeben. Das IT-System habe bei den automatischen Abgleichen deshalb nicht feststellen k?nnen, dass es sich teilweise um gesperrte Kunden gehandelt habe.

Hohe Verluste für Online-Spieler

Die ESBK rügte zudem die hohen Verluste, die Spielern im Online-Casino des Unternehmens entstanden seien. Die Beh?rde nannte 17 Spieler, die von 500.000 bis zu mehreren Millionen Franken h?tten setzen k?nnen. Daraus seien Verluste zwischen 19.000 und 480.000 CHF resultiert.

Einen besonderen Versto? gegen die Sorgfaltspflicht machte die ESBK bei einem Spieler aus, dem ein Verlust von 740.000 CHF gedroht habe. Der Betreiber habe zwar das Risiko erkannt und eine Bonit?tsprüfung durchgeführt, den Mann aber weiterspielen lassen, obwohl er den Finanzcheck nicht bestanden habe.

Die ESBK hatte die Millionenstrafe angestrengt, woraufhin der Glücksspielbetreiber Klage gegen die Geldbu?e eingereicht hatte. Diese wurde vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskr?ftig, sodass das Unternehmen noch einen Einspruch vor dem Bundesgericht einlegen kann.

Da sich der Betreiber gegenüber Medien entt?uscht über das Urteil zeigte, ist dies nicht ausgeschlossen. Das Grand Casino Baden glaube nach wie vor an sein Konzept zum Spielerschutz und halte die Entscheidung des Gerichts nicht für gerechtfertigt. Es dürfte sich deshalb bald zeigen, ob es zu einer Fortsetzung der juristischen Auseinandersetzung kommt.