Steuervorteile für Spielbanken versto?en gegen EU-Recht
Posted on: 21/06/2024, 04:59h.
Last updated on: 21/06/2024, 05:39h.
Auf die deutschen Spielbanken k?nnten demn?chst Steuernachzahlungen zukommen. Grund dafür ist eine Entscheidung der EU-Kommission. Diese kommt zu dem Schluss, dass Teile der hierzulande geltenden Steuerregelungen für Spielbanken nicht mit dem EU-Recht vereinbar sind.
Ausl?ser der Entscheidung der EU-Kommission war ein im Dezember 2019 eingeleitetes Verfahren. In diesem sollte gekl?rt werden, ob die besonderen Steuerregelungen für Spielbanken in Deutschland mit den Beihilfevorschriften der EU im Einklang stehen. Die Prüfung war aufgrund von Beschwerden von Wettbewerbern der Spielbanken-Betreiber eingeleitet worden.
Die Beh?rde gelangte im Rahmen der Untersuchung zu dem Ergebnis, dass die Steuerregelungen den Spielbanken einen wirtschaftlichen Vorteil verschaffen. So sei die sich daraus ergebende Steuerlast potenziell geringer als die Steuerlast nach den normalen Steuervorschriften.
Margrethe Vestager, EU-Exekutiv-Vizepr?sidentin und zust?ndig für Wettbewerbspolitik, sagte dazu:
Unsere eingehende Prüfung hat best?tigt, dass die besonderen Steuervorschriften für Spielbankunternehmen in Deutschland nicht mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar sind. Deutschland muss die Beihilfen nun zurückfordern, die besondere Steuerregelung abschaffen und dafür sorgen, dass Spielbankunternehmen die gleichen Steuern zahlen wie private Anbieter.
Wie hoch die m?glichen Rückzahlungen ausfallen, dürfte je nach Bundesland unterschiedlich sein. Grund dafür sind die landestypischen Steuerregelungen für die Branche.
L?nderspezifische Betrachtung
Die EU-Kommission stellte fest, dass die Erleichterung für die Spielbanken in den Bundesl?ndern nicht automatisch gew?hrt wird. Sie forderte die deutschen Beh?rden deshalb auf, im Einzelfall zu ermitteln, ob den Betreibern ein Vorteil gew?hrt wurde oder nicht.
Eine L?sung des Problems k?nnte Hamburg in seinen Steuervorschriften bereits bieten. Dort gibt es seit Anfang des Jahres eine neue Ausgleichsabgabe für die Spielbanken. Sie wird entrichtet, wenn die Steuerlast des Betreibers nach den besonderen Steuervorschriften niedriger ist, als sie es nach den normalen Steuervorschriften w?re. Diese Methode k?nnte nach Ansicht der Kommission verhindern, dass den Spielbanken ein Vorteil gew?hrt werde. Damit stelle diese Regelung sicher, dass es keine staatlichen Beihilfen gebe.
In einem Rundschreiben wies der Hamburger Automaten-Verband (HAV) darauf hin, dass die Berechnung nun bei den Beh?rden der L?nder liege. Diese müssten feststellen, ob und in welchem Steuerjahr welcher geldwerte Vorteil durch die Steuerverschonung gew?hrt worden sei.
Darüber hinaus müsse die steuerliche Bewertung der Spielbanken EU-konform überarbeitet werden. Wann und in welcher Form die Gesetzgeber in den Bundesl?ndern auf die EU-Kritik reagieren und die Regelungen entsprechend anpassen, wird sich zeigen.
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