Schweden: Berufungsklagen mehrerer Glücksspiel-Anbieter abgewiesen

Posted on: 05/05/2022, 11:14h. 

Last updated on: 05/05/2022, 11:14h.

Streitigkeiten zwischen Glücksspiel-Betreibern und der schwedischen Glücksspiel-Beh?rde Spelinspektionen enden immer wieder vor Gericht. Im jüngsten Fall hat das Verwaltungsgericht Link?ping nun die Berufungsklagen von vier Lizenznehmern abgewiesen. Hintergrund der Rechtsstreite waren Verst??e gegen die geltenden Bonus-Bestimmungen.

Gerichtsgeb?ude Verwaltungsgericht Link?ping
Drei Glücksspiel-Anbieter scheiterten mit ihren Berufungsklagen vor dem Gericht in Link?ping g?nzlich (Bild: Domstolen.se)

Wie die Spelinspektionen [Seite auf Schwedisch] am Mittwoch berichtete, habe das Gericht drei der vier Berufungen g?nzlich abgewiesen. Im vierten Fall habe der Kl?ger, der maltesische Glücksspiel-Konzern Hajper Ltd., eine Verringerung der gegen ihn ausgestellten Geldstrafe erwirkt.

Die ebenfalls auf Malta ans?ssigen Lizenznehmer ComeOn Sweden Ltd., Casinostugan Ltd. und Snabbare Ltd. hingegen müssten die von der Spelinspektionen ausgestellten Strafen nun in voller H?he zahlen.

Saftige Strafen bei Bonus-Verst??en

Die Glücksspiel-Beh?rde hatte die diversen Regelverst??e im Zusammenhang mit Bonusangeboten Anfang 2021 festgestellt. Am 17. Februar schickte die Spelinspektionen dann die jeweiligen Beschlüsse an die Lizenznehmer. Die Strafen lagen zwischen 25 und 65 Mio. SEK (2,41 – 6,28 Mio. Euro) pro Anbieter.

Das schwedische Glücksspiel-Gesetz ist in Bezug auf Bonusangebote und Spielanreize im internationalen Vergleich sehr strikt. So dürfen Anbieter ausschlie?lich einen Willkommensbonus pro Neukunden vergeben. Von Mitte 2020 bis Anfang dieses Jahres galt dabei eine tempor?re Bonus-Beschr?nkung von 100 SEK (9,66 Euro) pro Kunden. Boni für Bestandskunden in Form von zus?tzlichen Geldbetr?gen oder Freispielen bei einer Echtgeldeinzahlung sind verboten. Ebenfalls verboten sind damit die von Glücksspiel-Anbietern oft angebotenen Treuepunkte-Programme.

Die geringste Strafe in H?he von 25 Mio. SEK (2,41 Mio. Euro) erhielt Casinostugan. Der Glücksspiel-Betreiber soll Kunden wiederholt in Werbe-Mails Bonusangebote unterbreitet haben. Ein Spieler soll dadurch innerhalb eines Zeitraums von nur einem Monat insgesamt 21.000 SEK (2.028 Euro) Bonuszahlungen entgegengenommen haben.

Der Glücksspiel-Konzern ComeOn hingegen erhielt eine Geldstrafe in H?he von 35 Mio. SEK (3,38 Mio. Euro). So soll das Unternehmen ebenfalls innerhalb eines kurzen Zeitraums einem Spieler mehrere Bonuszahlungen gew?hrt haben. Diese h?tten sich auf insgesamt 40.000 SEK (3.863 Euro) summiert.

?Schwerwiegende“ Verletzung der Sorgfaltspflicht

Die h?chste Strafe erhielt mit 65 Mio. SEK (6,28 Mio. Euro) Snabbare. In diesem Fall sollen zwei Spieler jeweils mehrere Bonusangebote erhalten haben. Der E-Mail-Verkehr zwischen den Kunden und dem Anbieter habe dies klar belegt.

Spieler A soll insgesamt sieben Angebote erhalten haben, die sich auf Bonusgelder in H?he von 6.950 SEK (671 Euro) summiert h?tten. Spieler B hingegen habe an sechs verschiedenen Daten innerhalb von zwei Monaten Freispiele angeboten bekommen. S?mtliche Werbe-Angebote seien per SMS verschickt worden, was gem?? Glücksspiel-Gesetz verboten sei.

Aufgrund der schriftlichen Beweislast sehe das Verwaltungsgericht Link?ping alle genannten F?lle als erwiesen an. Im Urteilsspruch hei?t es:

Das Verwaltungsgericht ist der Ansicht, dass die Unternehmen unerlaubte Boni sowie in drei F?llen Gratis-Spiele nach Echtgeldeinzahlung gew?hrt hat. Das Gericht erkennt dabei eine besonders schwere Verletzung der Sorgfaltspflicht an, weil Boni gew?hrt wurden, obwohl Hinweise auf problematisches Spielverhalten vorlagen. Das Verwaltungsgericht stellt fest, dass die Verst??e schwerwiegend sind.

Lediglich im Falle von Hajper habe das Gericht beschlossen, die Strafe von 50 Mio. SEK (4,83 Mio. Euro) auf 40 Mio. SEK (3,86 Mio. Euro) zu senken. Das Unternehmen soll einem Spieler Bonusgelder in H?he von 7.400 SEK (714 Euro) und einem weiteren Spieler Gelder in H?he von 13.500 SEK (1.304 Euro) sowie Free-Spins gegeben haben.

Das Gericht habe bei der Berufung allerdings ?mildernde Umst?nde“ festgestellt. Worum es sich dabei handelt, geht aus der Berichtserstattung nicht hervor.