Schweden: Strafe gegen Glücksspiel­unternehmen Yggdrasil verh?ngt

Posted on: 26/03/2024, 05:30h. 

Last updated on: 25/03/2024, 05:50h.

Die schwedische Glücksspielbeh?rde Spelinspektionen hat gegen den Glücksspielentwickler Yggdrasil ein Bu?geld in H?he von 300.000 SEK (rund 26.200 EUR) verh?ngt. Das Unternehmen soll Spielesoftware an einen nicht in Schweden lizenzierten Betreiber geliefert haben.

Vertrag, Unterschrift
Ist der Versto? von Yggdrasil in Schweden auf einen Vertragsbruch zurückzuführen? (Bild: Pixabay)

Wie Spelinspektionen [Seite auf Schwedisch] am Montag erkl?rte, habe die Beh?rde eine Reihe von Glücksspielbetreibern ohne schwedische Lizenz überprüft. Dabei sei festgestellt worden, dass Yggdrasil Online-Glücksspiele an einen in Schweden verbotenen Betreiber geliefert habe.

Yggdrasil erhielt am 22. M?rz 2023 die schwedische Lizenz für die Herstellung, Bereitstellung und Installation von Spielesoftware für in dem Land angebotene Online-Glücksspiele. Die Genehmigung ist zun?chst bis zum 30. Juni 2028 gültig.

Unbeabsichtigter Versto? gegen die Richtlinien der Glücksspielbeh?rde?

Bereits im Herbst 2023 habe Spelinspektionen ein Schreiben an die Inhaber einer Lizenz für die Herstellung und den Vertrieb von Spielesoftware versandt. Die Beh?rde erkl?rte:

In diesem Schreiben erinnerte die schwedische Glücksspielbeh?rde sie [die Unternehmen; Anm. d. Red.] daran, dass Lizenzinhaber keine Glücksspielsoftware für Betreiber ohne Lizenz herstellen, bereitstellen, installieren oder modifizieren dürfen, und informierte sie auch darüber, dass die Beh?rde die Bereitstellung von Glücksspielsoftware durch diese Betreiber überwachsen wird.

Bei einsprechenden Analysen habe sich allerdings gezeigt, dass Yggdrasil Spieleanbieter für einen nicht lizenzierten Betreiber sei. Zu einer Stellungnahme gegenüber der Beh?rde aufgefordert, habe der Spielelieferant erkl?rt, bereits im Januar 2024 Kontrollma?nahmen ergriffen zu haben. Seit diesem Zeitpunkt habe das Unternehmen keine Spielesoftware mehr für Betreiber ohne entsprechende Lizenz bereitgestellt.

Die Nutzung der Software durch das nicht lizenzierte Unternehmen sei auf einen Vertragsbruch zwischen dem betreffenden Anbieter und Yggdrasil zurückzuführen. Als Yggdrasil von der Glücksspielbeh?rde auf den Versto? hingewiesen wurde, sei das Unternehmen sofort t?tig geworden und habe dafür gesorgt, dass s?mtliche seiner Spiele von der betroffenen Online-Glücksspielseite entfernt worden seien.

Gleichwohl bewerte die Beh?rde den erfolgten Versto? als schwerwiegend. Da Yggdrasil Ma?nahmen zur Entfernung der Software ergriffen habe, habe Spelinspektionen lediglich ein Bu?geld verh?ngt. Andernfalls w?re der Entzug der Lizenz die Ma?nahme gewesen, die die Beh?rde ergriffen h?tte.

Für die H?he der Strafgebühr habe sich Spelinspektionen entschieden, da es sich um einen über l?ngere Zeit anhaltenden Versto? gehandelt habe. Weiterhin sei die H?he der Einkünfte entscheidend gewesen. So h?tte Spelinspektionen entsprechend des Nettoumsatzes Yggdrasils in H?he von rund 5,8 Mio. SEK im Jahr 2023 eine maximale Strafgebühr von 580.000 SEK festsetzen k?nnen. Somit ist das Bu?geld von 300.000 SEK noch glimpflich ausgefallen.

Gleichwohl dürfte die Entscheidung eine Warnung an andere Hersteller von Online-Glücksspielen sein und sie zur überprüfung ihrer Gesch?ftsbeziehungen motivieren.