Saarland verbietet TV-Werbung für Online-Casinos

Posted on: 11/06/2020, 12:38h. 

Last updated on: 11/06/2020, 12:38h.

Die saarl?ndische Landesmedienanstalt (LMS) untersagt zwei in Schleswig-Holstein lizenzierten Online-Casino-Betreibern, im Saarland für ihre Angebote zu werben. Dies gab die Beh?rde, die auf Landesebene auch das Glücksspiel beaufsichtigt, gestern per Pressemitteilung bekannt. Das Saarland ist damit das erste Bundesland, das der verst?rkten Kritik an der bundesweiten Werbung für Online-Glücksspiel Taten folgen l?sst.

Logo Landesmedienanstalt Saarland LMS
Die LMS will die bundesweite TV-Werbung für Online-Casinos eind?mmen (Quelle:de.wikipedia.org/Studionand, licensed under CC BY-SA 4.0)

LMS verh?ngt Unterlassungsverfügung

Eigenen Angaben zufolge hat die LMS ?zwei markt-star-ke[n] Anbie-ter[n] von Online-Casino-Spielen mit Lizenz des Lan-des Schleswig-Holstein“ per Unterlassungsverfügung verboten, im saarl?ndischen TV Werbung für ihre Seiten zu machen. Welche Betreiber konkret betroffen sind, l?sst die auf der Webseite der Beh?rde ver?ffentlichte Mitteilung offen.

Derzeit verfügen 11 Betreiber von Online-Casinos über eine Lizenz des Landes Schleswig-Holsteins. Diverse von ihnen werben bundesweit mit TV-Spots für ihre Angebote. Die Clips sind dabei meist mit dem Hinweis versehen, dass sich das Angebot ausschlie?lich an ?Personen mit Wohnsitz oder gew?hnlichem Aufenthaltsort in Schleswig-Holstein“ richte.

In ihrem Schreiben ?u?ert die LMS deutlichen Unmut darüber, wie Lizenzgeber Schleswig-Holstein mit der Werbung seiner Lizenznehmer umgehe. So habe das Bundesland mit seiner Entscheidung, erneut als einziges Konzessionen für das Online-Glücksspiel zu vergeben, zugesichert, die Werbung der Betreiber zu begrenzen.

Insbesondere sollte sichergestellt werden, dass eine Verh?ltnism??igkeit in Bezug auf die überregionale Werbung der nur in Schleswig-Holstein legalen Angebote gewahrt bleibe.

?Gef?hrlicher Alleingang“ Schleswig-Holsteins?

Von Verh?ltnism??igkeit sei jedoch in der Praxis nichts zu spüren, so der Vorwurf der LMS. Derzeit würden die Online-Casinos bundesweit verst?rkt auf privaten TV-Sendern beworben und das auch zu Tageszeiten, in denen ein minderj?hriges Publikum besonderen Schutz erfahren müsse.

Die massive Glücksspielwerbung aus Schleswig-Holstein stehe der Bek?mpfung der Spielsucht entgegen, so LMS-Direktorin Ruth Meyer im aktuellen Statement. Sie erkl?rt:

Die LMS hat sich daher ent-schlos-sen Schrit-te zu ergrei-fen, damit über schleswig-holsteinische Allein-g?n-ge unter der Gel-tung des aktu-el-len Glücks-spiel-staats-ver-tra-ges nicht das Ziel der Glücks-spiel-sucht-be-k?mp-fung gera-de auch in Corona-Zeiten mas-siv gef?hr-det wird.

Bereits im vergangenen September hatte Meyers Vorg?nger Uwe Conradt Konsequenzen angekündigt, sollten die Werbebeschr?nkungen für Online-Casinos nicht eingehalten werden.

Wie die Anbieter auf die Untersagungsverfügungen reagieren werden, kann mit Spannung erwartet werden. Da der Gro?teil der Angebote privater TV-Sender bundesweit einheitlich ausgestrahlt wird, müsste das Verbot aus dem Saarland Auswirkungen auf die gesamte deutsche Fernseh- und Werbelandschaft haben.