Klage gegen Online-Casino: Spieler scheitert vor Euskirchener Amtsgericht

Posted on: 01/06/2021, 01:35h. 

Last updated on: 01/06/2021, 01:35h.

Das Amtsgericht Euskirchen hat gestern die Klage eines Online-Casino-Nutzers abgewiesen, der seine Spielverluste vom Betreiber zurückgefordert hatte. Dies teilt die Kanzlei mit, die den Glücksspielanbieter vertrat. Der Kl?ger hatte geltend machen wollen, nichts von der Illegalit?t des Angebots gewusst zu haben. Dem habe das Gericht widersprochen: Vielmehr habe der Spieler zumindest billigend in Kauf genommen, sich selbst strafbar zu machen.

Richterhammer und Paragraphensymbol
Das Amtgericht Euskirchen entschied im Sinne des Online-Casino-Betreibers. (Quelle:pixabay.com/Inactive_account_ID_249)

3:1 für Betreiber von Online-Casinos

Der Kanzlei Hambach & Hambach zufolge habe der Kl?ger angegeben, im Jahr 2020 im Online-Casino der Beklagten gespielt und eine nicht n?her bezifferte Summe verloren zu haben.

Zu diesem Zeitpunkt sei ihm nicht bewusst gewesen, dass es sich um ein in Deutschland illegales Angebot gehandelt habe. Entsprechend stehe ihm nun die Rückerstattung der verlorenen Gelder zu.

Die Entscheidung der Euskirchener Richter ist eines von bislang nur vier Endurteilen in Bezug auf vergleichbare Klagen, bei denen deutsche Spieler ihre Verluste von Online-Casinos zurückforderten. Das Landgericht Gie?en gab der Klage eines Spielers am 25. Februar 2021 rechtskr?ftig statt und verurteilte den beklagten Online-Casino-Betreiber zur Rückzahlung von 12.000 Euro. Das Landgericht Duisburg verneinte einen derartigen Anspruch bereits im Jahr 2016. Auch das Landgericht München I wies eine entsprechende Klage im vergangenen April zurück. In weiteren Verfahren ist das Urteil noch nicht rechtskr?ftig.

Das Gericht sei jedoch nicht von der absoluten Ahnungslosigkeit des Kl?gers in Bezug auf die Illegalit?t des Angebots ausgegangen. Vielmehr h?tten die AGB des Online-Casinos deutlich gemacht, dass sich Spielteilnehmer selbst über die geltende Rechtslage zu informieren h?tten.

Durch seine diesbezügliche Unt?tigkeit habe der Kl?ger einen Versto? gegen § 285 StGB (Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel) billigend in Kauf genommen.

Weiterhin habe der Spieler keinen Schaden im rechtlichen Sinne erlitten. Schlie?lich habe er seine Eins?tze freiwillig platziert, im Gegenzug habe der Betreiber ihm eine Gewinnchance geboten.

?Sehenden Auges am illegalen Online-Glücksspiel teilgenommen“

?hnlich hatte auch das Landgericht München I im April in einem vergleichbaren Fall geurteilt und erkl?rt:

Unstreitig nahm der Kl?ger auf eigene Rechnung am Glücksspiel der Beklagten teil und unterwarf sich damit den vom Zufall abh?ngigen Gewinn- und Verlustaussichten (…). Zur überzeugung des Gerichts war sich der Kl?ger dieses Versto?es gegen ein Verbotsgesetz auch bewusst bzw. hat sich der Einsicht in die Gesetzeswidrigkeit seines Handelns leichtfertig verschlossen.

Weiterhin versto?e die Forderung des Spielers, ?der sehenden Auges und aus eigenem Handlungsantrieb heraus am illegalen Online-Glücksspiel teilgenommen und sodann Verluste eingespielt hat“, gegen den Grundsatz von Treu und Glauben gem?? § 242 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

Zudem, so die Münchner Richter, sei es lebensfremd, davon auszugehen, dass der ?gewinnspielerfahrene“ Kl?ger, nicht gewusst habe, dass das Online-Glücksspiel zum fraglichen Zeitpunkt in Deutschland mit Ausnahme Schleswig-Holsteins verboten gewesen sei.