Werbeaufsicht warnt Buchmacher bzgl. Social-Media-Werbung für E-Sportwetten

Posted on: 24/04/2020, 02:04h. 

Last updated on: 24/04/2020, 02:04h.

Gro?britanniens Komitee zur Formulierung von Grunds?tzen ethischer Werbung (Committee of Advertising Practice, CAP) hat am Donnerstag ein offizielles Mahnschreiben an Wettanbieter ver?ffentlicht [Dokument auf Englisch], in welchem diese an die Einhaltung der Richtlinien für Werbung für E-Sportwetten auf Social-Media-Plattformen erinnert werden.

Kind Junge spielt an Konsole mit Kopfh?rer
Werbung für E-Sportwetten als Risiko für den Jugendschutz (Bild: PxFuel/CC0 Public Domain)

Die Beh?rde habe sich einen Zwischenbericht der Spielerschutzorganisation GambleAware zur Grundlage genommen, in welchem die Auswirkungen von Glücksspielwerbung über Social-Media-Kan?le auf Kinder und Jugendliche beleuchtet worden seien.

Laut GambleAware hat das Werbevolumen der Glücksspielbranche in den letzten Jahren stetig zugenommen. Besonders der Anteil von Online- und Social-Media-Werbung werde zunehmend gr??er, was im Hinblick auf den Jugendschutz eine besondere Gefahr darstelle. Auf Twitter sei beobachtet worden, dass sch?tzungsweise 6 % der Follower von Accounts mit Glücksspielbezug minderj?hrig seien.

Jugendschutz bei E-Sport-Werbung vordergründig

Zu den geprüften Social-Media-Plattformen z?hlten insbesondere Facebook, Twitter, Instagram, Snapchat, Twitch und TikTok.

Ein gro?er Teil der im Bericht genannten Beispiel-Tweets, in welchen die Werberichtlinien nicht beachtet worden seien, habe sich auf E-Sport-Wetten bezogen.

Da E-Sportarten wie League of Legends, CS:GO oder FIFA jedoch insbesondere von Minderj?hrigen gespielt, bzw. im Fall professioneller E-Sport-Turniere per Streaming mitverfolgt würden, sei ein Versto? gegen die Regeln besonders schwerwiegend.

Werbung für E-Sportwetten dürfe daher keine Elemente enthalten, die Kinder und Jugendliche anspr?chen.

Glücksspiel-Werbung dürfe ohnehin, soweit technologisch umsetzbar, nur auf den Social-Media-Accounts vollj?hriger Nutzer sichtbar seien. Ein Hinweis darauf, dass ein Inhalt nur für Personen ab 18 Jahren geeignet sei, reiche nicht aus.

Klarer Hinweis auf Werbeinhalte notwendig

Ein weiteres grundlegendes Problem auf Social-Media-Plattformen sei, dass Werbung nicht immer als solche gekennzeichnet werde. Für Nutzer sei es somit nicht immer leicht, zwischen informativen und werbenden Inhalten zu unterscheiden.

Für Wettanbieter, Vertragspartner oder speziell besch?ftigte Influencer gilt daher:

  • Jeder werbende Post muss mit einem Hinweis wie ?#AD“ oder ?hnlichem beginnen.
  • Der Werbende darf sich nicht als Kunde oder Nutzer des beworbenen Produktes ausgeben.
  • Die Absicht der Werbung (bspw. die Gewinnung von Kunden oder der Verkauf eines Produktes) muss unmissverst?ndlich kommuniziert werden.

Eine mangelnde Kennzeichnung und missverst?ndliche Inhalte k?nnten also gerade in den Bereichen Glücksspiel und E-Sport eine gro?e Gefahr für Kinder und Jugendliche darstellten. Umso mehr noch dort, wo sich diese Bereiche überschneiden.

CAP mahnt daher, dass Werbebotschaften für E-Sportwetten denselben Standards und Regeln unterliegen wie Werbung für alle sonstigen Sportwettenprodukte. Sollte ein Anbieter sich künftig nicht an diese halten, k?nnten rechtliche Konsequenzen drohen.