Prozessende in Offenburg: Spielhallen­r?uber zu Gef?ngnisstrafen verurteilt

Posted on: 24/06/2020, 01:17h. 

Last updated on: 24/06/2020, 01:17h.

Das Landgericht im baden-württembergischen Offenburg hat gestern zwei M?nner wegen mehrerer überf?lle auf Glücksspielst?tten zu mehrj?hrigen Haftstrafen verurteilt. Die 22- und 25- j?hrigen T?ter hatten sich vor Gericht reuig gezeigt. Von der Beute fehlt jedoch jede Spur.

Landgericht Offenburg
Das Landgericht Offenburg verurteilte gestern zwei Spielhallenr?uber zu mehrj?hrigen Haftstrafen. (Quelle:de.m.wikipedia.org/Bubo, licensed under CC BY-SA 3.0)

Haftstrafen für überfall-Serie

Gestern endete in Offenburg ein Prozess gegen zwei Spielhallenr?uber. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die M?nner zwischen Oktober und Dezember 2019 ein Wettbüro und zwei Spielhallen in der Stadt Lahr am Westrand des Schwarzwaldes überfallen hatten.

Einer der beiden R?uber hatte dabei zudem einen schweren sexuellen übergriff an einer Casino-Angestellten begangen. Er muss für vier Jahre und neun Monate ins Gef?ngnis. Sein Komplize wurde zu einer Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt.

Mit der Wiederer?ffnung der Spielhallen scheint auch das Gesch?ft für Spielhallenr?uber wieder zu florieren. Allein in der vergangenen Woche machten überf?lle auf Spielst?tten in Geseke, Velbert, Grevenbroich und Erfurt Schlagzeilen.

Mit seiner Entscheidung blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte mit Hinweis auf den hohen Planungsgrad jeweils ein Strafma? von sechs bzw. sechseinhalb Jahren verlangt.

Schwerer Raub und sexueller übergriff

Begonnen hatte die Serie am 20. Oktober vergangenen Jahres mit einem überfall auf ein Wettbüro, in dem der 25-j?hrige T?ter zuvor Stammgast gewesen sei. Knapp einen Monat sp?ter, am 23. November, schlugen die M?nner in einer Spielothek im Lahrer Stadtteil Mietersheim zu.

Die Ermittlungen hatten ergeben, dass die beiden M?nner die überf?lle professionell geplant und die Spielst?tten im Vorfeld ausgekundschaftet hatten. Die Staatsanwaltschaft warf den Angeklagten vor, von Tat zu Tat eine ?Optimierung der Ausführung“ vorgenommen zu haben. Auch sei ein Anstieg der kriminellen Energie erkennbar gewesen.

Am 8. Dezember folgte der dritte überfall. Hierbei sei der 22-j?hrige Angeklagte mit einem Stemmeisen, einer Axt und einer Pistole bewaffnet in ein Spielcasino eingedrungen. Bei der Tat habe er die anwesende Spielhallenangestellte am Ges??, an der Brust und im Schritt angefasst. Vor Gericht bestritt der Mann eine sexuelle Motivation der Berührungen.

Die angeklagte schwere r?uberische Erpressung in zwei F?llen und den schweren Raub hatten beide T?ter im Prozess einger?umt und ihre Opfer um Entschuldigung gebeten. Als Hauptverantwortlichen hatten sie jedoch den jeweils anderen bezeichnet.

Neben den Haftstrafen wurden die M?nner auch zur Rückzahlung der Beute in H?he von mutma?lich 10.500 Euro verurteilt. Wohin das Geld geflossen war, konnte in der Verhandlung nicht gekl?rt werden.