Spielhallen-Schlie?ungen: Hamburger Automaten-Verband r?t Betreibern zu Eilantr?gen
Posted on: 23/03/2021, 02:12h.
Last updated on: 23/03/2021, 02:12h.
Der Hamburger Automaten-Verband (HAV) ermuntert Mitglieder, deren Lokalit?ten aufgrund von Schlie?ungverfügungen das Aus droht, Rechtsmittel einzulegen. Dies berichtet das Branchenmagazin games & business unter Berufung auf den Interessenverbund. Obwohl das Hamburger Verwaltungsgericht den zust?ndigen Beh?rden zuletzt Recht gegeben habe, bestehe bei Eilantr?gen und je nach Einzelfall weiterhin die Chance auf Erfolg.
Spielhallen-Gesetz seit über 8 Jahren in Kraft
Der Streit um die Hamburger Spielhallen schwelt seit vielen Jahren. Verabschiedet wurde das Gesetz zur Regelung des Rechts der Spielhallen im Land Hamburg (Hamburgisches Spielhallengesetz – HmbSpielhG) bereits im Dezember 2012. Eine entsprechende übergangsfrist bis zur endgültigen Umsetzung der Vorgaben durch die Betreiber endete am 31. Dezember 2017.
Das Hamburger Spielhallengesetz beinhaltet unter anderem ein Verbot von Mehrfachkonzessionen. Dies bedeutet, dass kein baulicher Verbund von mehreren Glücksspielangeboten wie Spielhallen, Wettbüros und Spielcasinos bestehen darf. Auch k?nnen innerhalb einer Lokalit?t nicht mehrere Lizenzen vergeben werden.
Ebenfalls festgeschrieben ist ein geltender Mindestabstand von 500 Metern zwischen einzelnen Standorten. Es gibt einige Ausnahmen, bei denen ein Mindestabstand von nur 100 Metern eingehalten werden muss. Auch zu Kinder- und Jugendeinrichtungen und Erwachsenenbildungsst?tten müssen die Betreiber Abstand wahren.
Zum Jahreswechsel 2020/2021 hatten die zust?ndigen Hamburger Beh?rden erkl?rt, das Hamburger Spielhallengesetz und somit diverse Schlie?ungen zügig vollziehen zu wollen. Die Schlie?ungsverfügungen betr?fen Verbundspielhallen in Alleinlage, Verbundspielhallen in Konkurrenzlage sowie Einzelhallen in Konkurrenzlage.
Eilantr?ge sollen Schlie?ungen verhindern
Wie games & business berichtet, seien allen im Auswahlverfahren unterlegenen Spielhallen mittlerweile Schlie?ungsverfügungen zugegangen. Der HAV weise die betroffenen Betreiber deshalb darauf hin, dass ihnen ?selbstverst?ndlich die M?glichkeit offensteht, hiergegen Rechtsmittel einzulegen und so eine Schlie?ung der betroffenen Spielhalle zumindest tempor?r evtl. zu verhindern.” Dabei sei eine gewisse Eile geboten, so der Interessenverband:
Da aktuelle Schlie?ungsverfu?gungen von den Beh?rden (a) fu?r sofortig vollziehbar erkl?rt und (b) fu?r F?lle der Zuwiderhandlung die Verh?ngung von Zwangsgeldern angedroht werden, bedarf es daru?ber hinaus jeweils gerichtlicher Eilantr?ge auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines gegen die Schlie?ungsverfu?gung eingelegten Widerspruchs und mithin auf Aussetzung des sofortigen Schlie?ungsvollzugs.
Den Verfügungen vorausgegangen waren lange Streitigkeiten. Meist ging es dabei darum, auf welcher Basis entschieden werden k?nne, welche der beispielsweise in Bezug auf die Mindestabst?nde konkurrierenden Standorte fortgeführt werden k?nnten und welche schlie?en müssten. Letztlich erhielten die Lokale den Vorzug, die am l?ngsten existierten.
Bei den Gerichten waren diverse Beschwerden gegen die Entscheidungen der zust?ndigen Bezirks?mter eingegangen. Diese enthielten zumeist auch Antr?ge auf Duldung der fraglichen Spielhallen bis zu einer endgültigen Entscheidung. Dem hatte das Hamburger Oberverwaltungsgericht Ende 2020 eine Absage erteilt. Diverse betroffene Spielhallenbetreiber hatten daraufhin Schlie?ungen zum 1. Juli 2021 angekündigt. Anfang M?rz wiederum hatte das OVG Hamburg die Frage der Rechtm??igkeit der Schlie?ungsverfügung in einem Einzelfall erneut aufgeworfen.
Es scheint, als sei das letzte Wort zu den Spielhallen in Hamburg noch lange nicht gesprochen. Dazu, dass dies auch weiterhin so bleibt, k?nnte auch der aktuelle Appell des HAV einen Beitrag leisten.
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