GGL spricht sich für rechtliche Regulierung von Lootboxen aus
Posted on: 04/03/2024, 06:34h.
Last updated on: 05/03/2024, 12:51h.
Die Gemeinsame Glücksspielbeh?rde der L?nder (GGL) mahnt aktuell zur rechtlichen Regulierung von Lootboxen. Zum Thema veranstaltete die Beh?rde in der vergangenen Woche einen Expertenworkshop.
An der Veranstaltung vom 28. Februar nahm Prof. Martin Maties von der Universit?t Augsburg, Leiter der Forschungsstelle für eSport-Recht teil. Anwesend war zudem dessen Kollege Dr. Lennart Brüggemann, dessen T?tigkeitsschwerpunkt im Bereich des Glücksspielrechts liegt.
Rechtliche Bewertung von Lootboxen als Glücksspiel bislang unklar
Die GGL sehe ihre Aufgabe in der aktuellen Diskussion in der Koordinierung der rechtlichen Bewertung. So gilt als fraglich, ob Lootboxen ebenso wie andere glücksspiel?hnliche Elemente als Glücksspiel einzuordnen sind.
Hierzu kommentiert die GGL:
Es gibt derzeit in Deutschland keine einheitliche rechtliche Einordnung zu Lootboxen. Die Positionen reichen von ?Lootboxen sind grunds?tzlich kein Glücksspiel“ über ?Lootboxen k?nnen im Einzelfall Glücksspiel darstellen“ bis ?Lootboxen stellen regelm??ig Glücksspiel dar.“ Auch in anderen europ?ischen L?ndern gibt es unterschiedliche Einsch?tzungen ob Lootboxen als Glücksspiel zu bewerten sind oder nicht.
Ziel der Expertenveranstaltung sei es nun gewesen, die glücksspielrechtliche Bewertung von Lootboxen voranzutreiben. Beleuchtet worden sei dabei insbesondere der Grenzbereich zwischen Gaming und Gambling. Die Ergebnisse aus dem Workshop würden nun eine solide Grundlage für eine Entscheidungsfindung bieten.
Regulierung von Lootboxen als Aufgabe des Jugendschutzes?
Die glücksspielrechtliche Einordnung, so betonte die GGL, sei nur ein Teil der Diskussion um Lootboxen. Fraglich sei zudem, welche M?glichkeiten die Beh?rden im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes h?tten.
Für die rechtliche Regulierung von Lootboxen setzt sich neben der GGL unter anderem auch die Lotteriegesellschaft WestLotto ein. Diese sieht M?glichkeiten der rechtlichen Regulierung unter anderem im Jugendschutzgesetz. Einem Vorschlag WestLottos zufolge k?nnte beispielsweise ein neuer § 14b des Jugendschutzgesetzes verfasst werden, in dem virtuelle Beuteboxen und andere glücksspiel?hnliche Spielinhalte reguliert werden k?nnten.
Gerade Kinder und Jugendliche k?men in Videospielen zunehmend mit glücksspiel?hnlichen Elementen in Kontakt. Hiervon würden Risiken ausgehen. Daher sei die effektive Regulierung von Lootboxen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen Ziel aller am Prozess Beteiligten.
Die GGL appelliere aus diesen Gründen an die zust?ndigen Beh?rden, alle Optionen zu beleuchten und den Suchtgefahren von Lootboxen insbesondere für schutzbedürftige Gruppen entgegenzuwirken. Welche konkreten rechtlichen ?nderungen hierfür notwendig sein k?nnten, gab die GGL in ihrem Statement nicht an.
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