Illegales Glücksspiel: Deutsche Automaten­wirtschaft gegen Aufhebung von Straftat­best?nden

Posted on: 05/01/2024, 08:45h. 

Last updated on: 05/01/2024, 08:45h.

Seit den vergangenen Tagen mehrt sich Kritik am Vorhaben des Bundesministeriums der Justiz, illegales Glücksspiel aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Der Dachverband Die Deutsche Automatenwirtschaft (DAW) hat sich dieser Kritik nun angeschlossen.

Georg Stecker, Deutsche Automatenwirtschaft, DAW
Georg Stecker, Sprecher des DAW-Vorstandes, betont die Bedeutung der strikten Verfolgung des illegalen Glücksspiels. (Pressebild: Die Deutsche Automatenwirtschaft/Simone M. Neumann)

Wie der DAW in einer Pressemitteilung erkl?rt, spreche sich der Verband dafür aus, dass die entsprechenden §§ 284 bis 287 im Strafgesetzbuch erhalten bleiben. Diese greifen das illegale Glücksspiel als Straftatbestand auf.

Den Pl?nen des Justizministeriums zufolge sollen die §§ 284 bis 287 StGB aufgehoben werden. Grund hierfür sei, dass die hierin geregelten Verst??e nach § 28a des Glücksspielvertrages der L?nder geahndet werden k?nnen. Damit würde es sich künftig beispielsweise bei bandenm??ig organisiertem illegalem Glücksspiel um eine Ordnungswidrigkeit handeln, die mit einer Geldbu?e geahndet werden kann. Laut Strafgesetzbuch sind bei einer derartigen Tat jedoch bislang Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren m?glich.

Vielfache Kritik an Pl?nen des Justizministeriums zum illegalen Glücksspiel

In seiner Stellungnahme warnt der DAW ausdrücklich davor, das illegale Glücksspiel zu verharmlosen. Mit diesem gehe zudem ein weiteres Wachstum des Glücksspiel-Schwarzmarktes im Land einher.

Gegen den illegalen Glücksspielmarkt, so betonte DAW-Vorstandssprecher Georg Stecker, bedürfe es eines entschiedenen Vorgehens. Stecker weiter:

Dazu geh?ren auch die §§ 284 bis 287 StGB in ihrer derzeit geltenden Fassung. Und wir brauchen dringend eine gute Regulierung, die die legalen Anbieter st?rkt. Denn die Illegalit?t wird vor allem durch ein ausreichend verfügbares und bedürfnisorientiertes, konkurrenzf?higes Angebot der legalen Glücksspielunternehmen wirksam bek?mpft.

Kritik an der geplanten Streichung der entsprechenden Paragrafen aus dem Strafgesetzbuch hatte unter anderem auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) geübt. Sie betonte, dass illegales Glücksspiel eng mit der organisierten Kriminalit?t verbunden sei. Hinzu komme, dass die Ordnungs?mter mit den Kontrollen überfordert w?ren und illegales Glücksspiel deutlich seltener aufgedeckt werden k?nnte.

Diesen Bedenken schloss sich auch der Deutsche Richterbund an. Er betonte, dass das illegale Glücksspiel für die organisierte Kriminalit?t eine bedeutende Einnahmequelle sei. Die §§ 284 bis 287 StGB müssten daher erhalten bleiben.

Die einzige Regelung, bei der eine Streichung sinnvoll sei, sei der § 285 StGB, der die Beteiligung am illegalen Glücksspiel aufgreift. Bei den teilnehmenden k?nnte die Bestrafung im Rahmen einer Ordnungswidrigkeit ausreichen.