Bundes­finanz­hof best?tigt geltende Besteu­erung von Sport­wetten

Posted on: 06/09/2024, 10:21h. 

Last updated on: 06/09/2024, 10:21h.

Die in Deutschland angewandte Besteuerung von Sportwetten ist nach Ansicht der Richter am Bundesfinanzhof rechtens. In seinem jüngsten Urteil erkl?rte das oberste deutsche Finanzgericht, das die Besteuerung der Wetteins?tze mit dem Grundgesetz und Europarecht vereinbar ist.

Richterstuhl
Die Besteuerung von Sportwetten ist rechtens (Bild: Bundesfinanzhof)

Das wegweisende Urteil, das am Bundesfinanzhof gef?llt wurde, dürfte unter Sportwetten-Anbietern auf wenig Gegenliebe sto?en. Schlie?lich best?tigten die Richter damit die Rechtm??igkeit der vom Staat erhobenen Steuer in H?he von 5 % auf s?mtliche get?tigten Wetteins?tze.

Keine Verletzung der Dienstleistungsfreiheit

Mit dem Richterspruch endet eine jahrelange juristische Auseinandersetzung, die mit einer Klage im Jahr 2016 begann. Damals hatte ein namentlich nicht genannter Wettanbieter aus einem anderen EU-Land gegen das Rennwett- und Lotteriegesetz geklagt.

In einem ersten Verfahren hatte das klagende Unternehmen verloren. Nachdem dieses schlie?lich 2022 vor dem Hessischen Finanzgericht in Revision gegangen war, war der Fall beim h?chsten Finanzgericht des Landes gelandet. Dieses entschied nun letztinstanzlich.

Das Unternehmen sah sich durch die Steuer in seiner von der EU geschützten Dienstleistungsfreiheit verletzt. Nachdem vorherige Instanzen dem Anbieter nicht recht gaben, scheiterte dieser nun auch vor dem Bundesgerichtshof.

Dessen Urteil ist eindeutig:

Die angefochtene Festsetzung der Sportwettsteuer ist einfach-rechtlich nicht zu beanstanden. Die von der Kl?gerin gerügten Verst??e gegen EU-Recht liegen nicht vor.

Das Gericht erkannte in der Steuer zwar einen Eingriff in die Dienstleistungsfreiheit. Dieser sei jedoch durch das Ziel des Gesetzgebers gerechtfertigt, die Spielsuchtgefahr zu senken und überm??ige Ausgaben von Problemspielern zu verringern.

“Moderater” Steuersatz

Die Richter erkl?rten die H?he der in Deutschland geltenden Sportwettsteuer als ?moderat“. Zudem sei diese diskriminierungsfrei, da sie für in- wie ausl?ndische Anbieter gleicherma?en gelte.

Deshalb lie? das Gericht die vom Kl?ger angeführte Ungleichbehandlung nicht gelten. Jeder müsse diese Steuer bezahlen, sobald Wetteins?tze in Deutschland get?tigt werden. Dies gelte auch für Wettanbieter, die in Deutschland nicht lizenziert seien.

Das Rennwett- und Lotteriegesetz wurde 2022 grundlegend reformiert. Laut Bundesfinanzhof ist das Urteil zur Besteuerung von Sportwetten jedoch auf die neue Rechtslage übertragbar, da die H?he der Steuer gleich geblieben ist.

Das Gericht kommt darüber hinaus zu dem Schluss, dass sich die Klage nicht für eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht eignet, da kein Versto? gegen das Grundgesetz vorliegt. Damit bleibt dem Kl?ger dieser Einspruchsweg verwehrt.

Auch auf europ?ischer Ebene scheinen die rechtlichen M?glichkeiten des Wettanbieters ausgesch?pft. Da die dafür relevanten Fragen bereits gekl?rt wurden, lehnt der Bundesfinanzhof eine Vorlage des Streits an den Europ?ischen Gerichtshof ab.