Gericht stoppt abso­lutes Rauch­verbot in Saar­lands Spiel­hallen

Posted on: 04/09/2024, 02:36h. 

Last updated on: 04/09/2024, 02:36h.

Im Saarland ist das absolute Rauchverbot in Spielhallen au?er Kraft gesetzt worden. Verantwortlich dafür ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) des Saarlands. In diesem erkl?ren die Richter das Rauchverbot in Teilen als verfassungswidrig.

Spielhalle, Zigarette
Das Rauchverbot wurde gerichtlich gekippt (Bilder: Pixabay)

Mit seinem Beschluss vom 2. September gab das OVG in Saarlouis dem Antrag einer klagenden Spielhallenbetreiberin aus dem Saarland recht. Diese hatte gegen das im saarl?ndischen Spielhallengesetzt im Dezember 2023 in Kraft getretene absolute Rauchverbot für Spielhallen Einspruch eingelegt.

Das OVG sieht in dem Gesetz eine Ungleichbehandlung von Spielhallen und den staatlichen Spielbanken des Landes. Hintergrund ist, dass das Rauchen in den saarl?ndischen Spielbanken in abgetrennten Raucherbereichen weiterhin zul?ssig ist.

In einer Pressemitteilung begründen die Richter:

Im Einzelnen hat es [das OVG, Anm. d. Red.] festgestellt, dass die Antragstellerin vorl?ufig (…) nicht verpflichtet ist, zu gew?hrleisten, dass in ihrer Spielhalle in einem dort abgetrennten Raucherbereich, in dem keine Spielm?glichkeit angeboten wird (Raucherkabine), nicht geraucht wird.

Durch die bestehende Gesetzeslage werde die Antragstellerin in ihrer Berufsausübungsfreiheit eingeschr?nkt. Dies geschehe, ohne ?dass ein diese Ungleichbehandlung rechtfertigender Grund“ vorliege.

Spielhallengesetz auf der Kippe

Durch den nun erfolgten Beschluss steht das Spielhallengesetz des Saarlandes auf der Kippe. Bei der Verabschiedung im Oktober vergangenen Jahres hatte der SPD-Abgeordnete Stefan L?w dieses noch als das ?strengste Spielhallengesetz Deutschlands“ bezeichnet.

Nach Ansicht des Gerichts stellen allerdings weder der Nichtraucher- noch der Spielerschutz eine tragf?hige Grundlage für ein absolutes Rauchverbot dar, wenn dieses auf Spielhallen beschr?nkt sei. Es müsse somit auch die Spielbanken umfassen.

Die Entscheidung des OVG zum Rauchverbot in Spielhallen ist noch nicht endgültig. Der Beschluss gilt bis zu einem abschlie?enden Urteil im Hauptsacheverfahren. Sollte das Gericht in diesem die Unzul?ssigkeit der Regelung erkennen, herrscht beim Gesetzgeber akuter Handlungsbedarf. Entweder müsste dieser das Rauchen in Spielhallen offiziell wieder erlauben oder es in den staatlichen Spielbanken ebenfalls verbieten. Wann das Urteil gef?llt wird, ist derzeit nicht abzusehen.

Zun?chst kann nur die Spielhalle der Antragstellerin den Raucherbereich wieder nutzen. Die Entscheidung gilt zun?chst jedoch nur für die Spielhalle der Antragstellerin. Das Urteil k?nnte allerdings Signalwirkung haben, da sich viele andere Spielst?tten darauf berufen dürften.