Sind Kommunen die Verlierer des Glücksspiel­staatsvertrages?

Posted on: 12/06/2021, 01:18h. 

Last updated on: 11/06/2021, 04:35h.

In dieser Woche hat der Landtag in Mecklenburg-Vorpommern trotz entschiedener Proteste das Ausführungsgesetz für die Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages verabschiedet. Wie auch in anderen Bundesl?ndern sto?en insbesondere die darin enthaltenen Vorgaben zu Mindestabst?nden von Spielhallen auf deutliche Kritik. So drohe nicht nur das Aus vieler Arbeitspl?tze, auch die Kommunen verl?ren Steuereinnahmen in Millionenh?he.

leere Taschen, Mann
Die Gemeinden, so Kritiker, k?nnten durch die neuen Landesglücksspielgesetze mit leeren Taschen dastehen. (Bild: Pixabay/Darko Djurin)

Der Chefredakteur der vom Deutschen St?dte- und Gemeindebund herausgegebenen Zeitschrift KOMMUNAL hat die Kommunen in seinem Beitrag vom Donnerstag als die ?Verlierer“ der Neuregelungen zum Glücksspiel bezeichnet. Aus kommunaler Sicht, so Christian Ebert, seien die Regelungen ?absurd“.

Nach § 25 des Staatsvertrages zur Neuregulierung des Glücksspielwesens ist zwischen Spielhallen ein Mindestabstand einzuhalten. Das N?here hierzu, also auch die genaue Gr??e des Mindestabstandes, regeln allerdings die Ausführungsbestimmungen der L?nder. Die in Mecklenburg-Vorpommern festgelegten 500 m Mindestabstand zwischen Spielhallen sowie zu Kinder- und Jugendeinrichtungen h?tten demnach durchaus kürzer ausfallen k?nnen. So hatte die Linksfraktion im mecklenburgischen Landtag einen Mindestabstand von 300 m vorgeschlagen.

Einige Bundesl?nder haben die Flexibilit?t, die ihnen der Glücksspielstaatsvertrag hinsichtlich der Mindestabst?nde einr?umt, genutzt und Kommunen Mitspracherechte gew?hrt. So beschloss etwa der Landtag Niedersachen in seinen ?nderungen des Nieders?chsischen Glücksspielgesetzes, Kommunen Auswahlkriterien zur Verfügung zu stellen.

Dort entscheidet demnach nicht das Losverfahren und nicht allein der Mindestabstand über die Auswahl, sondern unter anderem der Abstand zu Gastst?tten und die Selbstverpflichtung der Betreiber, Spielautomaten nicht in Zweiergruppen aufzustellen.

Rechtlich eine ?Katastrophe“

In Baden-Württemberg dagegen waren die Forderungen der Kommunen nach mehr Mitspracherecht bei den Spielhallen gescheitert. Hier hatten sich einige Bürgermeister in einem Brief an den Ministerpr?sidenten Winfried Kretschmann (Bündnis 90/Die Grünen) gewandt. In dem Schreiben hatten sie gefordert, Mindestabst?nde selbst festlegen zu dürfen. Der Protest verhallte ebenso wie in Mecklenburg-Vorpommern.

KOMMUNAL-Chefredakteur Erhardt kommentiert:

Rechtlich sind die beiden Landesgesetze übrigens eine Katastrophe. Denn es ist v?llig unklar, welche Gesch?fte denn mit Inkrafttreten der neuen Regeln schlie?en müssen. überall, wo die 500 Meter nicht eingehalten werden, müssten die Beh?rden willkürlich Gesch?fte schlie?en. Die Betreiber und vor allem deren Mitarbeiter werden von der Politik im Regen stehen gelassen, Klagen vor Gericht sind vorprogrammiert.

Doch nicht nur die Spielhallenbetreiber h?tten damit das Nachsehen, auch der Spielerschutz sei gef?hrdet. Nach Meinung Erhardts wandere das Glücksspiel, in die ?Hinterzimmer“ ab. Deutlich werde dies in Berlin, wo es mehr illegale als legale Spielhallen gebe.

Gleichzeitig jedoch werde das Online-Glücksspiel legalisiert und mache es m?glich, mit dem Smartphone jederzeit und überall zu spielen, w?hrend die Spielhallen eine ?Bannmeile“ erhielten.