Leistet Verwaltungs­gericht Darmstadt Duldung von Online-Casinos Vorschub?

Posted on: 23/06/2020, 11:48h. 

Last updated on: 23/06/2020, 11:49h.

Eine m?gliche Duldung von Online-Casinos vor dem voraussichtlichen Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrags ab Juli 2021 k?nnte n?her rücken. So verweist der Deutsche Verband für Telekommunikation und Medien e.V. (DVTM) in einer aktuellen Pressemitteilung auf einen jüngst ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt. Dieses habe die Ruhestellung eines Verfahrens bestimmt, in dem es um eine Untersagungsverfügung gegen einen Anbieter von Online-Glücksspiel gegangen sei.

Verwaltungsgericht Darmstadt
Laut Interessenverband DVTM k?nnte eine Entscheidung des VG Darmstadt richtungsweisend sein. (Quelle: de.m.wikipedia.org/Karsten Ratzke, licensed under CC0)

Keine Vollstreckungsma?nahmen gegen Online-Casino

In rund einem Jahr soll der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft treten, der unter anderem die bundesweite Lizenzierung von Online-Casinos vorsieht. Sowohl Industrie als auch einige Bundesl?nder setzen sich nun für eine übergangsregelung ein, die die Betreiber der bislang illegalen Angebote bereits jetzt vor Vollstreckungsma?nahmen schützen k?nnte.

Rückenwind k?nnte der Vorschlag nun vom Verwaltungsgericht im hessischen Darmstadt erhalten haben. Laut Statement des Interessenverbandes DVTM habe das Gericht die Ruhestellung eines verwaltungsgerichtlichen Eilverfahrens sowie des Hauptsacheverfahrens unter dem Aktenzeichen L2218/19.DA beschlossen.

Der in Bonn ans?ssige DVTM versteht sich laut Eigenbeschreibung auch als Schnittstelle zwischen Industrie, Politik und Verbrauchern in Bezug auf das sogenannte “Bettertainment”, das Sportwetten, Poker & Casino und Online-Lotterien einschlie?t. Zu den Mitgliedern des DVTM geh?ren unter anderem Branchengr??en wie bwin, pokerstars.de, casumo und Wirecard.

Gegenstand des Verfahrens sei eine Unterlassungsverfügung des Regierungspr?sidiums Darmstadt gegen einen privaten Anbieter von Online-Glücksspiel gewesen. Laut DVTM diene die Ruhestellung dazu, ?eine einvernehmliche und konstruktive L?sung zur Gestaltung einer übergangsregulierung“ zu finden.

Deshalb drohten dem namentlich nicht genannten Betreiber für die Zeit der Ruhestellung keine Vollstreckungsma?nahmen seitens der Beh?rde.

?Sinnloser Klassenkampf“

Trotz des in seinen Augen positiven Signals aus Darmstadt beklagt der Interessenverband eine anhaltende Blockadehaltung einiger Verantwortlicher. So weigerten sich beispielsweise die SPD-geführten L?nder Hamburg, Niedersachsen, Bremen, Brandenburg, und Mecklenburg-Vorpommern rigoros, an einer konstruktiven Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags mitzuarbeiten.

Dies sei jedoch nicht tragbar, so DVTM-Vorstand Renatus Zilles:

Wir sehen einen v?llig sinnlosen Klassenkampf alter Pr?gung – das gilt auch für zust?ndige Beh?rden und Gremien wie das Glücksspielkollegium. Den Unternehmen in der Branche fehlt dadurch die n?tige Rechts- und Planungssicherheit. Wir brauchen deshalb unbedingt eine klare Ansage der Politik an all diejenigen, die den Kompromiss und den dahinterstehenden politischen Willen ignorieren.

Derzeit liegt der Entwurf zum neuen Glücksspielstaatsvertrag, auf den die Ministerpr?sidenten sich im M?rz geeinigt haben, zur Prüfung beim europ?ischen Komitee und zur Abstimmung in den Landesparlamenten vor.

Ob es tats?chlich zu einer offiziellen bundesweiten Duldung der bislang illegalen Angebote kommen kann, bevor das Regelwerk ratifiziert ist, bleibt abzuwarten.